Halteverbot.... und die "provisorische Gehwegsüberfahrt" ...

Als mir unser Abriss/Erdarbeiter am 25.02.2010 nun mitteilte, was noch alles zu berücksichtigen und vor allem zu beantragen wäre vor seinem Start (hab mir schon oft gedacht noch ganz ganz schnell eine Umschulung ins Baugewerbe zu machen...dann würde ich nicht immer so dumm als Laie dastehen ...) hatte ich dann auf seine Empfehlung hin eine super nette Frau am Telefon, die uns ganz easy das für den Abriss etc. und die Bauzeit benötigte Halteverbot beantragte... sie rief sogar noch für die Rückfragen direkt beim Erdarbeiter an, einen Bauzaun für unsere 7m stellt (vermietet ;-) ) sie uns auch direkt bei Lieferung der Schilder: Alles Prima, der Frau würde ich für diese unwahrscheinlich wirklich freundliche Dienstleistung einen Orden verleihen wenn ich könnte... die Schilder und der Bauzaun standen am 04.03.2010 mit Gültigkeit ab dem 08.03.2010 da wo sie hingehören....

Zwar ist die Behörde der Meinung, dass (entgegen der Beantragungvon 40m) 25m für einen Hausbau ausreichen.... nach Rücksprache mit allen Beteiligten ist das nun aber auch okay...

Nachdem ich mich dann auch kurz durchs Tiefbauamt geklingelt habe, wusste ich auch was beantragt werden muss: die Bitumenauffahrt die dem schweren Gerät ermöglicht auf das Grundstück zu gelangen heißt auf Beamtendeutsch "provisorische Gehwegsüberfahrt" ... kann kurzfristig erfolgen (Juhuh!!!) ... Skizze einreichen.... 2x4m nach Rücksprache beantragt, 6x4m genehmigt (???) ... aber nun gut, genemigung erteilt! .... erledigt!
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